WEG Wohngeld München

Wohngeld München
Fachanwalt Matthias Schwarzer

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Wohngeld München

Das Wohngeld im Wohnungseigentumsrecht dient zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Es besteht aus Betriebs-,  Instandhaltungs-  und  Verwaltungskosten des Gemeinschaftseigentums. Wohngeld München wird aufgrund des Wirtschaftsplanes (Rechtsgrundlage) in der Regel als monatliche Vorauszahlung individuell vom Verwalter für die einzelnen Wohnungseigentümer (Einzelwirtschaftsplan) anhand des jeweiligen Miteigentumsanteils oder eines anderen Verteilungsschlüssels gefordert. Der Wirtschaftsplan enthält sowohl die einzelnen Kosten, die Einzelwirtschaftspläne für die einzelnen Wohnungen, den Verteilungsschlüssel als auch die Höhe der monatlichen Vorschüsse.

Rechtsgrundlagen Wohngeld München / Wirtschaftsplan

Der Verwalter hat einen Wirtschaftsplan jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus aufzustellen. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, nach Abruf durch den Verwalter auf den beschlossenen Wirtschaftsplan entsprechende Vorauszahlungen aus das Wohngeld München zu bezahlen. Der Verwalter ist berechtigt, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung und des Gebrauchs der gemeinschaftlichen Anlagen nach dem festgelegten Verteilungsschlüssel als Wohngeld München zu tragen. Aufgrund des Wirtschaftsplans sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, das Hausgeld an die Gemeinschaft zu Händen des Verwalters zu zahlen.

Der Begriff Wohngeld München ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Dies ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten. Trotzdem verwendet auch der Bundesgerichtshof (BGH) den Begriff Wohngeld.

Wechselt während des Abrechnungszeitraumes ein Wohnungseigentümer, so gelten spezielle Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Bezahlung von Wohngeld.

Dies ist abhängig von den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, dem Kaufvertrag sowie den gesetzlichen Regelungen.

Dies kann unterschiedliche Wirkungen zugunsten und zulasten der Wohnungseigentümergemeinschaft und den Kaufvertragsparteien haben.

Deshalb beauftragen sie Fachanwalt Matthias Schwarzer mit der Klärung ihrer offenen Fragen.

Bestandteile des Wohngeldes München 

Das Hausgeld deckt einerseits die Betriebskosten. Dies sind unter anderem Abfallentsorgung, Fahrstuhlwartung, Gartenpflege, Hausmeister, Hausstrom, Heizkosten bei Zentralheizung, Telekommunikationseinrichtungen, Treppenhausreinigung, Wasser/Abwasser und Wohngebäudeversicherung, sowie die Kosten der Verwaltung. Zum Wohngeld München kommt andererseits die Instandhaltungsrücklage, die in der Jahresabrechnung gesondert darzustellen ist.

Verteilung Wohngeld München

Der gesetzlich vorgesehene Verteilungsschlüssel sind grundsätzlich  die Miteigentumsanteile. Hiervon unberücksichtigt sind die Heiz- und Warmwasserkosten, diese sind zwingend nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Die Verwendung des Miteigentumsanteils als Verteilungsschlüssel für das Wohngeld München kann zu einer ungerechten Verteilung der Lasten führen. Zum Beispiel, wenn die Miteigentumsanteile nicht nach der Wohnfläche festgelegt wurde. Deswegen wird teilweise in der Teilungserklärung ein anderer Verteilungsschlüssel festgelegt.

Häufige verwendete Verteilungsschlüssel sind:

der Verbrauch,

die Anzahl der Wohnungen, z. B. bei Verwaltungskosten oder Kabelanschluss,

Flächenverhältnisse,

der Miteigentumsanteil, meist gleichbedeutend mit der Wohn- bzw. Nutzfläche.

Die Gestaltungsmöglichkeiten für das Wohngeld München werden sinnvollerweise mit Rücksicht auf die individuelle Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft genutzt. Eine absolute Verteilungsgerechtigkeit wird es nicht geben.

Zum Beispiel beauftragen Sie Rechts- & Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in München Matthias Schwarzer mit der Bearbeitung ihrer Sorgen.

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer seht Ihnen gern für Untervollmachtsmandate / Prozess– und Terminsvertretungen als Korrespondenzanwalt oder Prozessvertreter / Terminsvertreter oder als Verkehrsanwalt zur Verfügung.

Vor allem aber beraten wir Sie gern in unseren Fachanwaltschaften über WEG Jahresabrechnungen, Wohngeldabrechnungen, Hausgeldabrechnungen, zum Thema Hausgeld,  zu Beschlussanfechtungen und zum Wohnungseigentumsrecht beziehungsweise WEG- Recht. Gleiches gilt für das Mietrecht, insbesondere Kündigung eines Mietvertrages. Natürlich auch gern zu den Fachanwaltschaften Familienrecht und Verkehrsrecht.

Danach stehen Ihnen Rechts– & Fachanwalt Matthias Schwarzer, Alexander Weber und Florian Schwarz steht’s zu Seite.u Seite.

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