Modernisierungsankündigung München

Modernisierungsankündigung München

Modernisierungsmaßnahmen steigern den Wert der Immobilie. Dies können z.B. eine Fassadendämmung, Heizungsaustausch, neue sanitäre Einrichtungen oder Balkonanbau sein. Modernisierungsmaßnahmen bringen sowohl dem Vermieter, als auch dem Mieter Vorteile, denn auch der Mieter profitiert vom verbesserten Wohnkomfort oder spart bei energetischen Maßnahmen zukünftig Heizkosten. Viele Mieter sind bereit, die mit einer Modernisierung  verbundenen vorübergehenden Einschränkungen durch Bauarbeiten und die gesetzlich geregelten Mieterhöhungen in Kauf zu nehmen. Trotzdem wird es immer Ablehnungen von Modernisierungsmaßnahmen geben. Damit nicht schon aus formalen Gründen ein Einspruch gegen die Modernisierungsankündigung München möglich ist, muss schon die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme absolut gesetzeskonform erfolgen.

Modernisierungsankündigung München Fachanwalt Matthias Schwarzer
Rechts- & Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer München
Ihr Draht zur Modernisierungsankündigung München:
089/5480399, per WhatsApp 

Rechtzeitig der Modernisierungsankündigung München

Grundsätzlich sind Mieter verpflichtet angemessene Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Voraussetzung der Duldungspflicht ist, die rechtzeitige und umfassende Information über die bevorstehenden Umbau-, Dämm- oder Installationsarbeiten. Rechtzeitig bedeutet, das die Information mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen erfolgt. Der Vermieter sollte diese Frist unbedingt einhalten, um einen verspäteten Beginn der Arbeiten zu vermeiden.

Modernisierungsankündigung Form und Inhalt

Die Modernisierungsankündigung München muss in Schriftform erfolgen, eine telefonische oder mündliche Ankündigung reicht nicht. Inhaltlich muss sie die folgenden Punkte enthalten:

Verbindlicher Inhalt der Modernisierungsankündigung München

Art und Umfang der Maßnahme

Einsparung bei energetischer Sanierung

Voraussichtlicher Baubeginn und voraussichtliche Dauer der Maßnahme

Die zu erwartende Mieterhöhung und voraussichtliche Veränderung der Betriebskosten nach der Modernisierung

Hinweis auf eventuelle Härteeinwände, welche der Mieter gegen die Modernisierung vorbringen kann

Art und Umfang der Modernisierung 

Geplanten Maßnahmen sind in der Modernisierungsankündigung muss so detailliert darzustellen, dass sich der Mieter eine genaue Vorstellung von der Art und Weise der Arbeiten machen kann. Nicht ausreichend ist lediglich die  „Wärmedämmung“, „Fenstertausch“ oder „Erneuerung des Heizsystems“ anzukündigen. Es muss dezidiert  beschrieben werden, an welchen Hausseiten oder Fassadenabschnitten gedämmt wird und welche Fenster oder Heizkörper ausgetauscht werden. Entsprechendes Vorgehen bei der Modernisierungsankündigung München wird sich auch beim zügigen Ablaufs als sinnvoll erweisen. Mieter können sich bei einer rechtskonformen Modernisierungsankündigung München auf die Arbeiten einstellen. Empfehlenswert ist zur Erläuterung auch Skizzen beizufügen.

Energieeinsparung

Wenn eine energetische Sanierung geplant ist, muss der Vermieter in der Modernisierungsankündigung München auch mitteilen, inwieweit durch Dämmung, Fenster- oder Heizungstausch Energie eingespart wird. Hierbei darf auf anerkannte Pauschalwerte für die entsprechenden Bauteile zurückgegriffen werden.

beginn und Dauer der maßnahmen

Der Baubeginn sollte zwar möglichst genau angegeben werden, das muss aber nicht auf den Tag genau bezeichnet sein, solange die Dreimonatsfrist für die Modernisierungsankündigung München eingehalten ist. Die Angabe der Kalenderwoche ist völlig ausreichend. Die Angabe der voraussichtlichen Modernisierungsdauer sollte bei der Modernisierungsankündigung München möglichst genau. 

veränderte Betriebskosten und Mieterhöhung

In der Modernisierungsankündigung München muss der Vermieter einem konkreten Geldbetrag für die voraussichtliche Mieterhöhung nach der Modernisierung angeben. der Vermieter muss in der Modernisierungsmaßnahme allerdings keinen konkrete Berechnung vorlegen. Dies ist Gegenstand des Mieterhöhungsverlangens. Entsprechendes gilt für mögliche Änderungen der Betriebskosten.

Hinweis auf die Rechte des Mieters

Seit der Mietgesetzänderung von 2013 muss der Vermieter, den Mieter in der Modernisierungsankündigung München darauf hinzuweisen, dass er einen Härteeinwände gegen die Modernisierung einwenden kann. Zusätzlich muss über Form und Frist der Einwände informiert werden. Die Änderung bezieht sich lediglich auf die Hinweispflicht, die Rechte des Mieters bezüglich dessen, was eine unzumutbare Härte darstellen könnte, wurden nicht geändert.

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer seht Ihnen gern für Untervollmachtsmandate / Prozess– und Terminsvertretungen als Korrespondenzanwalt oder Prozessvertreter / Terminsvertreter oder als Verkehrsanwalt zur Verfügung.Vor allem aber beraten wir Sie gern in unseren Fachanwaltschaften über WEG Jahresabrechnungen, Wohngeldabrechnungen, Hausgeldabrechnungen, zum Thema Hausgeld,  zu Beschlussanfechtungen und zum Wohnungseigentumsrecht beziehungsweise WEG- Recht. Gleiches gilt für das Mietrecht, insbesondere Kündigung eines Mietvertrages. Natürlich auch gern zu den Fachanwaltschaften Familienrecht und Verkehrsrecht.

Danach stehen Ihnen Rechts– & Fachanwalt Matthias Schwarzer, Alexander Weber und Florian Schwarz steht’s zu Seite.

Hausverwalter gesucht?Modernisierungsankündigung neue Webseite