Büro München

Rechtsanwaltskanzlei in München, wir vertreten Sie gern als Anwalt in München und der Welt.

Pacellistraße 8, 80333 München
Telefon: 089 / 54 80 399 
Telefax: 089 / 54 80 393

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Die Büros unserer Rechtsanwaltskanzlei in München liegen in der Münchner Innenstadt in unmittelbarer Nähe zu den wichtigsten Gerichten Bayerns.
Unsere Kanzlei liegt in der Pacellistraße 8 im Haus von WorkRepublic. Der Eingang befindet sich am Anfang der Pacellipassage gleich links im Durchgang im 1. Stock, dort empfangen wir Sie (bitte bei WorkRepublic klingeln, falls die Tür verschlossen ist). Ein Fahrstuhl ist vorhanden.

Parkplätze sind am Lenbachplatz und in der Pacellistrasse (gebührenpflichtig) vorhanden.

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei in München folgendermaßen:
Alle S-Bahnen, U-Bahn 4 , 5, Tram 16,17, 18, 27 bis Karlsplatz (Stachus), Richtung Lenbachplatz oder Tram 19 bis Lenbachplatz.

Hier finden Sie die Anwälte der Kanzlei Weber Schwarz & Schwarzer in München:

Der Anwalt

Der Anwalt oder Rechtsanwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter in Rechtsangelegenheiten, insbesondere von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat, Behörden, Gerichten oder Unternehmen. Eine andere Bezeichnung für einen Anwalt ist Advokat. Der Arbeitsort, das Büro wird Rechtsanwaltskanzlei oder Anwaltsbüro München genannt.
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen, deshalb schließen sie sich in Rechtsanwaltskanzleien zusammen. So können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote – z. B. eine zur Neutralität verpflichtende vorherige Tätigkeit als Notar oder Mediator – bestehen.
Die parteiliche Interessenvertretung ist das berufsprägende Merkmal der Rechtsanwälte in München, weshalb die Auswahl des richtigen Anwaltes wichtig ist.

Die Beratung

Im Rahmen der Beratung wird der Mandant über die Rechtslage, seine Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie das Kostenrisiko informiert, deswegen ist ein persönliche Gespräch immer wichtig.
Jedermann kann sich in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, wiederum wird einem Strafprozess oder einem Bußgeldverfahren der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Dazu besteht im Gegensatz im Zivilprozess bei höheren Gerichten die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, deshalb sollten Sie gut sich sorgfältig einen Anwalt auszusuchen. Gleiches gilt bei anderen Verfahrensarten für die höheren Instanzen. Der Sinn dieses sogenannten Anwaltszwangs liegt darin die höheren Instanzen der Gerichtsbarkeit zu entlasten, da Sachverhaltsaufklärungsarbeiten und rechtliche Voreinschätzungen vor Klageerhebung und während des Prozesses durch die Rechtsanwälte erfolgen sollen, vielleicht sollten Sie aus diesem Grund engagieren Sie einen Rechtsanwalt aus München.

Rechtsdienstleistungen ohne Anwalt

Das zum 1. Juli 2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz löste das bis dahin geltende Rechtsberatungsgesetz ab. Die außergerichtliche Rechtsberatung ist in größerem Umfang für Nicht-Anwälte geöffnet worden.  Im Gegensatz gilt für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen, d. h. vor allem die Vertretung vor Gericht, das Anwaltsmonopol im Wesentlichen weiterhin, weshalb Sie einen Anwalt beauftragen sollten.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung für Rechtsanwälte

Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) führt die allgemeinen Aufgaben des Rechtsanwalts nicht abschließend auf. § 1 der BRAO definiert den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“. § 3 BRAO führt aus: „Der Rechtsanwalt ist der unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten”, deshalb nennen §§ 48, 49 und 49a BRAO die Pflichten zur Prozessvertretung im Zivilprozess unter bestimmten Bedingungen, zur Pflichtverteidigung und zur Beratungshilfe.

Die Berufsordnung für den Anwalt

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) nennt in § 1 Absatz 3 folgende Aufgaben des Rechtsanwalts: „… seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten. Aber auch der Schutz vor Fehlentscheidungen der Gerichte und Behörden und die Sicherung gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung.“ Deshalb wird die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte und der Schutz vor ungerechtfertigter Verfolgung wegen ihrer rechtmäßigen Berufsausübung wird auch durch internationale Standards gesichert, wie z. B. die Empfehlung des Europarats zur freien Ausübung des Anwaltsberufs oder die UN Grundprinzipien betreffend die Rolle von Rechtsanwälten.

Sinn, Zweck und Aufgaben der Rechtsanwälte

Im Ergebnis können Sinn und Aufgaben der anwaltlichen Tätigkeit wie folgt aufgegliedert werden:
Als Erstes, die Rechtsgestaltung.
Ferner Rechtssuchende über Ansprüche und Gegenansprüche aufzuklären und Beweise zu sichern. Außerdem die
außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen (durch anwaltliche Aufforderungsschreiben, Vertragsstrafen). Wahrscheinlich leisten Vertragsstrafen und die Kostentragungspflicht des Anspruchsgegners auch einen Beitrag zur Prävention vor zukünftigen Rechtsverstößen.
Konsequenterweise führt dies zur Entlastung der Justiz durch Abraten von der Klageerhebung bei mangelnder Erfolgsaussicht (Filterfunktion für die Gerichte), außergerichtliche Streitbeilegung durch Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen (damit auch zum Rechtsfrieden beizutragen), sowie Mediation (in diesen Fällen wird der Anwalt als Mediator und nicht als Vertreter einer Partei tätig).
Wahrscheinlich sollen Sie Verfahrenshilfe für die Prozesse vor den Gerichten zu leisten (Sachverhaltsklärung und Ordnen der Darlegungen, Rechtsausführungen).
Kontrolle der Rechtsprechung unterer Instanzen auf Rechtmäßigkeit, weshalb ggf. Rechtsmittel einzulegen sind
Prozesshandlungen vorzunehmen (zum Beispiel: Einreden zu erheben, Vergleiche abzuschließen, Rechtsmittel einzulegen).
Deshalb tragen berufsständische Organisationen, Beiträge in Fachzeitschriften oder Kommentaren zur Fortbildung der Rechtsauslegung, insbesondere der Rechtsprechung, und zur Gesetzgebung bei.
Nach groben Schätzungen besteht die anwaltliche Arbeit an Mandaten zu 80 % aus Sachverhaltsaufklärung und zu 20 % aus daran anschließender Rechtsanwendung.

Geschichte

Anwaltsähnliche Berufe sind wahrscheinlich im antiken Griechenland bekannt, deshalb hatten die Prozessparteien grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Außerdem konnten Sie sich eines „Fürsprechs“ oder Synegors zur Unterstützung bedienen. Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, die wohl Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem an den Rhetorikschulen ausgebildet, aus diesem Grund wurde dieses System auch im Römischen Reich teilweise übernommen.
Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, ist er sowohl Amtsträger als auch Person der Rechtspflege.
Quelle ab Karte: Wikipedia mit Änderungen

Allgemeines


Rechtsanwalt Matthias Schwarzer seht Ihnen gern für Untervollmachtsmandate / Prozess– und Terminsvertretungen als Korrespondenzanwalt oder Prozessvertreter / Terminsvertreter oder als Verkehrsanwalt zur Verfügung.

Vor allem aber beraten wir Sie gern in unseren Fachanwaltschaften über WEG Jahresabrechnungen, Wohngeldabrechnungen, Hausgeldabrechnungen, zum Thema Hausgeld,  zu Beschlussanfechtungen und zum Wohnungseigentumsrecht beziehungsweise WEG- Recht. Gleiches gilt für das Mietrecht, insbesondere Kündigung eines Mietvertrages. Natürlich auch gern zu den Fachanwaltschaften Familienrecht und Verkehrsrecht.

Danach stehen Ihnen Rechts– & Fachanwalt Matthias Schwarzer, Alexander Weber und Florian Schwarz steht’s zu Seite.

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