Untervollmacht München

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Untervollmacht – Terminsvertretung – Korrespondenzanwalt als Terminsvertreter in München 089 54 80 399

Wir übernehmen für Kollegen Prozessvertretungen, Mandate in Untervollmacht und als Korrespondenzanwalt oder Terminsvertreter in München.

Erreichbarkeit

Telefon: +49 89 54 80 399, per WhatsApp 

Mail: uv@anwalt112.com / uv@wssonline.de (Anfragen an diese Adressen werden 365 Tage im Jahr bearbeitet.)

Zentral gelegen direkt gegenüber dem Amtsgericht München und in unmittelbarer Laufnähe zu den Landgerichten München I + II, sowie zum Oberlandesgericht München.

Beauftragen Sie Rechtsanwalt Matthias Schwarzer gern auch kurzfristig als Terminsvertreter. Wir sind jederzeit bemüht eine Interessenwahrnehmung unkompliziert und schnell sicherzustellen.

Für eine Terminsvertretung in Untervollmacht vor den Amtsgerichten München, dem Landgericht München I + II oder dem Oberlandesgericht München (OLG München) kontaktieren Sie bitte den Standort München (+49 89 54 80 399).

Terminsvertretungen vor den Allgäuer Gerichten nehmen Terminsvertreter Rechtsanwalt Alexander Weber und Rechtsanwalt Florian Schwarz in unserem Büro in Buchloe für Sie wahr.

Schnellanfrage Terminsvertreter / Terminsvertretung

Eine Schnellanfrage für Terminsvertretung als Korrespondenzanwalt, ob wir einen bestimmten Termin wahrnehmen können, können Sie unter unseren eigens hierfür eingerichteten e-Mail uv@anwalt112.com oder uv@wssonline.de absetzen.

Rückfragen vor und während des Termins klärt der Korrespondenzanwalt oder  Terminsvertreter mit Ihnen falls notwendig telefonisch ab.

Direkt nach dem Termin erhalten Sie einen ausführlichen, schriftlichen Terminsbericht per E-Mail. Auf Wunsch kann auch ein mündlicher Terminsbericht über die Terminsvertretung erteilt werden.

Der Standort München übernimmt Terminsvertretungen in Untervollmacht auch am Amtsgericht Starnberg, Amtsgericht Wolfratshausen, Amtsgericht Weilheim in OB und Amtsgericht Miesbach. Ferner als Korrespondenzanwalt am Landgericht Landshut, Landgericht Landsberg a.L., sowie das Landgericht Rosenheim.

In der Regel ist auch eine kurzfristige Beauftragung eines Mandates in Untervollmacht möglich. Unser Büro in München liegt geographisch günstig zu den verschiedensten Gerichten.

Untervollmacht
Rechtsanwalt Matthias Schwarzer

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Matthias Schwarzer


Untervollmacht / Terminsvertretung / Terminsvertreter / Korrespondenzanwalt

Unter einem Mandat in Untervollmacht oder Terminsvertretung versteht man die Übernahme der Gerichts- und Verhandlungstermine für einen auswärtigen Kollegen, auch Prozessvertreter genannt. Der übernehmende Kollege wird auch Korrespondenzanwalt oder Verkehrsanwalt bezeichnet, das Mandat Korrespondenzmandat genannt. Hierfür fallen in aller Regel gesonderte Gebühren an. Dafür entfallen Reisekosten und Abwesenheitsgeld für den Hauptbevollmächtigten, sowie gegebenenfalls vereinbarte Sonderhonorare.

Vor allem können Sie den Auftrag in Untervollmacht / Terminsvertretung / Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter in München hier vergeben oder anfragen.

Untervollmacht / Terminsvertretung / Terminsvertreter / Korrespondenzanwalt

Unter einer Untervollmacht zur Terminsvertretung versteht der Rechtsanwalt die übertragene Vertretungsmacht in Gerichtsverfahren. 

Diese liegt dann vor, wenn ein bereits vom Mandaten bevollmächtigter Rechtsanwalt seinerseits eine Vollmacht an einen Kollegen erteilt, welcher dann als Verkehrsanwalt oder Terminsvertreter tätig wird.

Dabei kann der unterbevollmächtigte Rechtsanwalt entweder direkt als Vertreter für den Mandanten oder als Vertreter des Hauptbevollmächtigten auftreten. Durch diese zweite Art der Unterbevollmächtigung soll die Haftung des Unterbevollmächtigten / Terminsvertreter auf den Bestand der Untervollmacht beschränkt werden. Dies gilt auch für das Korrespondenzmandat, bei welchem der beauftragte Anwalt den Schriftverkehr übernimmt. 

Untervollmachen sind nur dann wirksam, wenn der Mandant in der Innenvollmacht sein Anwalt bevollmächtigt, eine solche zu erteilen. Diese benötigt der Anwalt zur Terminvertretung und als Korrespondenzanwalt.

Dies geschieht im Regelfall etwa in einer Generalvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung. Der Mandant muss in diesem Fall die Untervollmacht nicht bestätigen, da sie wirksam ist. Dies gilt auch für die Terminsvertretung und als Korrespondenzanwalt.

Den Auftrag in Untervollmacht / Terminsvertretung / Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter in München vergeben Sie hier.

Anwendungsfälle

Untervollmachten / Terminsvertretungen werden häufig in Rechtsanwaltskanzleien eingesetzt, zum Beispiel wenn ein Mandant einen Prozessbevollmächtigten beauftragt. Dieser wiederum erteilt Untervollmachten zur Terminsvertretung oder als Korrespondenzanwalt an einen Kollegen oder seine Mitarbeiter als Terminsvertreter, wenn er Termine nicht wahrnehmen kann.

Handelt es sich um eine Sozietät mit gleichberechtigtem Zusammenschluss mehrerer Rechtsanwälte, so werden diese häufig in der ursprünglichen Vollmacht durch den Mandanten gleichberechtigt bevollmächtigt.

Auch zwischen einem Rechtsanwalt am Wohnort des Mandanten und einem auswärtigen Kollegen, dem Verkehrsanwalt werden Untervollmachten zur Terminsvertretung eingesetzt. Damit kann der auswärtige Kollege (Verkehrsanwalt) Gerichtstermine in entfernteren Städten wahrnehmen. In solchen Fällen sind Untervollmachten häufig beschränkt auf eine Terminsvollmacht. Diese können aber auch umfassend ausgestaltet sein.

Die Unterbevollmächtigung kann die Kosten der Prozessführung senken. Dies ist sinnvoll, wenn die Reisekosten höher wären als die vom auswärtigen Kollegen in Rechnung gestellten Mehrkosten als Terminsvertreter.

Wünscht ein Mandant die persönliche Vertretung durch den eigenen Anwalt, kann er der Terminsvertretung oder als Korrespondenzanwalt in Untervollmacht widersprechen, muss dann aber für die anfallenden Reisekosten und gegebenenfalls ein Zusatzhonorar aufkommen.

Mit anderen Worten ist der Auftrag in Untervollmacht / Terminsvertretung / Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter in München hier effektiv zu vergeben.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur DSGVO.

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Die Rechtsgebiete Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht umfassen eine Vielzahl einzelner Rechtsproblembereiche, deshalb ist es wichtig auch bei Terminsvertretung in Untervollmacht einen entsprechenden Fachanwalt zu beauftragen. Dies gilt auch für den entsprechenden Korrespondenzanwalt, der Sie vertritt.

Zum Beispiel Anfechtungen von Beschlüssen, baulichen Veränderungen, Grundstücksrecht, Geschäftsraum- / Gewerberaummietrecht, Immobilienkaufverträge, Maklerrecht, Mietverträge. Dies betrifft auch Wirtschaftsplan, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Vieles mehr. Bei all diesen Problemen ist Ihnen Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Matthias Schwarzer auch als Terminsvertreter behilflich.

Ein Rechtsgebiet welches unzählige Fragen aufwirft, deshalb beauftragen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als Terminsvertretung in Untervollmacht oder als Korrespondenzanwalt.

Mietrecht als Terminsvetretung in Untervollmacht als Terminsvertreter

Ist Ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt worden, obwohl der Vermieter die Wohnung nur teurer vermieten wollte, aus diesem Grund beauftragen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Untervollmacht als Terminsvertreter.

Schreibt im Mietrecht Ihre Hausordnung vor, dass nach 22 Uhr kein Besuch mehr empfangen werden darf, deshalb beauftragen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als Terminsvertretung in Untervollmacht.

Funktioniert Ihre Heizung im Winter nicht und der Vermieter bleibt untätig, daher beauftragen Sie einen Fachanwalt für Mietrecht als Terminsvertretung.

Wurde mietvertraglich jegliche Haustierhaltung untersagt, so sollten Sie einen Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als Terminsvertretung in Untervollmacht beauftragen.

Zahlt Ihr Mieter nicht oder immer unpünktlich, ein Grund einen Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als Terminsvertretung zu engagieren.

Möchten Sie eine Wohnung oder einen Gewerberaum möglichst rechtssicher vermieten oder verkaufen, deshalb sollten Sie einen Fachanwalt in Untervollmacht beauftragen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit lediglich einen Terminsvertreter zu beauftragen 

Stört Ihr Mieter ständig den Hausfrieden, ein Grund einen Fachanwalt für Mietrecht mit der Terminsvertretung zu betreuen.

Deshalb können  Sie den Auftrag in Untervollmacht / Terminsvertretung / Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter in München hier vergeben.

Wohnungseigentumsrecht als Terminsvertretung in Untervollmacht

Möchten Sie eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen, deshalb engagieren Sie einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht als Terminsvertreter.

Halten Sie Ihre Nebenkosten- oder Jahreswohngeldabrechnung für falsch. Dann sollten Sie einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht mit einer Untervollmacht beauftragen.

Sie möchten sich gegen einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlumg zur Wehr setzen, hierfür gibt es Fachanwälte für WEG-Recht. 

Als Verwalter wollen sie rechtssicher Beschlüsse durch Veranstaltung einer rechtssicheren Eigentümerversammlung herbeiführen, auch hierbei hilft der Fachanwalt für WEG-Recht als Terminsvertreter.

Darüber hinaus können Sie den  Auftrag in Untervollmacht / Terminsvertretung / Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter in München hier vergeben.

Für Makler als Terminsvertretung oder Terminsvertreter

Als Makler beanspruchen Sie eine Provision, der Mieter / Käufer hält Ihnen Vorkenntnis entgegen?

Fragen, die allein anhand des Gesetzes nicht beantwortet werden können. Häufig ist der geübte und argumentationsfreudige Rechtsanwalt gefragt dem Gericht die Lösung des Einzelfalles Nahe zu bringen, deshalb werde wir Ihnen als Terminsvertretung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht deutschlandweit zur Seite stehen.

Besonders gerne vertreten wir Sie vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München.

Danach können Sie den Auftrag in Untervollmacht / Terminsvertretung / Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter in München hier vergeben.

Forderungsbeitreibung in Untervollmacht als Terminsvertretung

Wir setzen effektiv und konsequent Ihre Forderungen auch als Terminsvertreter durch.

Ob Kaufpreis, Mängelbeseitigungskosten, Miete, Schadensersatz, Werklohn, Wohngeld, oder anderes.

Ob Zahlungsaufforderung,  Mahnbescheid, Klage oder Zwangsvollstreckung wir versuchen, Ihre Forderungen unter Einsatz modernster Technik und Ermittlungsmethoden mit Kompetenz, Leidenschaft und Nachhaltigkeit durchzusetzen.

Deshalb setzt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) Matthias Schwarzer Ihre berechtigten Forderungen auch bei Terminsvertretung in Untervollmacht beziehungsweise als Korrespondenzanwalt konsequent durch.

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Insbesondere vor dem Amtsgericht München und dem Landgericht München sind wir gern für Sie aktiv.

Zusammenfassend ist es sinnvoll den Auftrag in Untervollmacht / Terminsvertretung / Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter in München hier zu vergeben.  


Rechtsanwalt Matthias Schwarzer seht Ihnen gern für Untervollmachtsmandate / Prozess– und Terminsvertretungen als Korrespondenzanwalt oder Prozessvertreter / Terminsvertreter oder als Verkehrsanwalt zur Verfügung.

Vor allem aber beraten wir Sie gern in unseren Fachanwaltschaften über WEG Jahresabrechnungen, Wohngeldabrechnungen, Hausgeldabrechnungen, zum Thema Hausgeld,  zu Beschlussanfechtungen und zum Wohnungseigentumsrecht beziehungsweise WEG- Recht. Gleiches gilt für das Mietrecht, insbesondere Kündigung eines Mietvertrages. Natürlich auch gern zu den Fachanwaltschaften Familienrecht und Verkehrsrecht.

Danach stehen Ihnen Rechts– & Fachanwalt Matthias Schwarzer, Alexander Weber und Florian Schwarz steht’s zu Seite.

Wir in Untervollmacht Amtsgericht München (AG München).

Gerne beauftragen Sie eine Untervollmacht  Landgericht München (LG München).

Untervollmacht Oberlandesgericht München (OLG München)

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